Adressenermittlung in der Türkei und in Deutschland
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Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
Teil 1: Adressermittlung in der Türkei 1. Landesweite Adressdatenbank
Die Republik Türkei führt eine landesweite elektronische Datenbank für Adressen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das türkische Personenstandsgesetz Nr. 5490 vom 25.04.2006 (siehe türkisches Gesetzblatt „Resmi Gazete“ Nr. 26153 vom 29.04.2006). Neben türkischen Staatsangehörigen werden in diesem Register auch Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 6 Monaten in der Türkei aufhalten, geführt (siehe auch unten unter „Ermittlungen über die Botschaft“).
Diese Datenbank wird durch die Generaldirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, die dem Innenministerium nachgeordnet ist, verwaltet.
Zugriff auf die Personen- und Adressdaten haben türkische Behörden und die Betroffenen selbst oder deren Ehepartner und Erziehungsberechtigte, Vormunde, Verwandte in absteigender oder aufsteigender Linie oder Vertreter dieser Personen, die eine Vollmacht vorlegen. Wichtig: Gem. Art. 44 Abs. III des türkischen Personenstandsgesetzes hängt die Erteilung von Auskünften über den Wohnort und weitere Adressdaten von der Zustimmung der eingetragenen Person ab.
Die deutsche Botschaft/Generalkonsulate können bezüglich türkischer Staatsangehöriger keine Auskünfte aus der landesweiten Datenbank erhalten.
2. Internet
Die Türk-Telekom führt unter der Internetadresse (siehe Link) ein Telefonbuch für die gesamte Türkei. Diese Homepage wird auf Türkisch geführt; d.h. es müssen türkische Buchstaben eingegeben werden, die z.T. von den Latiniza abweichen. Diese Buchstaben finden Sie hier : ı I, ğ Ğ , ş Ş , ç Ç, İ. In dieses Telefonbuch werden nur diejenigen eingetragen, die einem solchen Eintrag zugestimmt haben. Um Auskünfte zu erhalten, muss man mindestens folgende Daten eingeben:
-Vorname
- Nachname
- Provinz (= Il)
- wenn möglich Kreisstadt (=Ilçe)
Wenn man eine Person gefunden hat, erhält man die Telefonnummer, den Stadtteil/das Dorf, die Kreisstadt und die Provinz; aber nicht Straße und Hausnummer, Etagen- und Aufgangsangabe.
3. Rechtsanwalt
Adressermittlungen sind auch über einen bevollmächtigten türkischen Rechtsanwalt möglich. Die Rechtsanwaltslisten der deutschen Botschaft/Generalkonsulate finden Sie in der Linkliste (Seite 4).
4. Rechtshilfeersuchen
Adressermittlungen hinsichtlich türkischer Staatsangehöriger können nur im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens der deutschen Justizbehörden durchgeführt werden.
In dem Rechtshilfeersuchen müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
· Vor- und Nachname der gesuchten Person
· Geburtsdatum und -ort
· Vorname des Vaters und der Mutter
· Provinz (Il), in der die Person registriert ist
· Landkreis (Ilçe), in dem die Person registriert ist
Zusätzlich erhöhen folgende Angaben die Erfolgschancen des Rechtshilfeersuchens:
· Stadtbezirk/Dorf (Mahalle/Köy) in dem die Person registriert ist
· Band-Nummer (Cilt) des Eintrags im Personenstandsregister
· Familien-Stammnummer (Hane)
· Registrierungsnummer des Familienmitgliedes (BSN-Nummer)
· Türkische Personenidentitätsnummer (T.C. Kimlik Numarası)
· Nachname von Vater und Mutter
· letzte bekannte Anschrift in der Türkei
Ein Großteil dieser Daten lässt sich zum Beispiel der türkischen Identitätskarte (=Nüfus Cüzdanı), einem Personenstandsregisterauszug (Nüfus Kağıt Örneği), der letzten Seite des türkischen Reisepasses oder auch teilweise türkischen Personenstandsurkunden entnehmen.
5. Ermittlungen über die deutsche Botschaft
Gem. Art. 8 türkisches Personenstandsgesetz (Gesetz Nr. 5490 vom 25.04.2006) werden Ausländer, die für mindestens 6 Monate eine Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei besitzen, unter anderem mit ihrer Adresse in das Ausländerregister eingetragen. Adressermittlungen hinsichtlich deutscher Staatsangehöriger können, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, durch die Botschaft über das türkische Außenministerium erfolgen.
Mindestangaben bezüglich des deutschen Staatsangehörigen sind dabei:
· Vor- und Nachname
· Geburtsdatum
· Vorname des Vaters
· Vorname der Mutter
Falls möglich teilen Sie uns bitte auch Nummer, Ort und Datum des letzten ausgestellten Reisepasses, den Geburtsort und die letzte bekannte Anschrift in der Türkei mit.
Adressermittlungen hinsichtlich türkischer Staatsangehöriger können aufgrund der geltenden türkischen Gesetze nicht von der deutschen Botschaft/Generalkonsulaten durchgeführt werden.
Teil 2: Adressermittlung in Deutschland
Vorbemerkung: Die deutsche Botschaft/Generalkonsulate in der Türkei sind nicht zuständig für die Ermittlung von Adressen von Personen, die in Deutschland leben. Um diese zu ermitteln, kann man wie folgt vorgehen: 1. Türkische Botschaft/Generalkonsulate in Deutschland
Um die Adressen türkischer Staatsangehöriger, die in Deutschland leben, zu ermitteln, können Sie sich an die türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland wenden. Deren Adressen finden Sie auf der Homepage der türkischen Botschaft in Berlin. Link siehe Linkliste.
Weiterhin können Sie versuchen, die Adresse und Telefonnummer von türkischen oder von deutschen Staatsangehörigen über das Telefonbuch der Deutschen Telekom Medien GmbH zu ermitteln. Link siehe Linkliste.
3. Einwohnermeldeamt
Falls Ihnen der letzte Wohnort der gesuchten Person bekannt ist, können Sie sich auch an das für diesen Wohnort zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort einen Antrag auf Anschriftenermittlung stellen. Die Adresse des Einwohnermeldeamtes können Sie über eine Internetsuchmaschine herausfinden.
4. Anschriftenprüfung über die Deutsche Post AG und über weitere private Anbieter
Ein weiterer Weg ist die Anschriftenprüfung über die Deutsche Post AG – Link siehe Linkliste. Wenn Sie bei einer Internetsuchmaschine den Suchbegriff „Adressermittlung“ eingeben, dann finden Sie eine Vielzahl von privaten Anbietern. Die deutsche Botschaft Ankara kann für die Anschriftenprüfung der Deutschen Post AG und deutscher privater Adressermittler keine Gewähr übernehmen.
5. Adressermittlungen über ein Rechtshilfeersuchen
Ob die Adressermittlung auch über ein Rechtshilfeersuchen möglich ist, kann Ihnen Ihr türkischer Rechtsanwalt mitteilen.
Linkliste
Türkische Telekom (Auskunft) http://www.devletana.com/rehber.asp.htm
Rechtsanwaltslisten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei
http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Rechtsanwaltsliste/Rechtsanwaltsliste.html
Türkische Botschaft Berlin http://www.berlin.be.mfa.gov.tr/
Telefonbuch der Deutschen Telekom http://www.telefonbuch.de/
Anschriftenprüfung Deutsche Post AG
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015583_865