Reisepass für Volljährige
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Zur Beantragung eines Reisepasses ist Ihre persönliche Vorsprache in der Botschaft erforderlich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch nach Vervollständigung der unten aufgeführten auf Sie zutreffenden Unterlagen einen Termin -
montags bis donnerstags zwischen 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter (312) 4555 275 oder 297
Die Botschaft bittet, bei nachträglich zugesendeten Unterlagen von Anfragen nach dem Eingang abzusehen. Der artige Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Die Botschaft wird sich mit den jeweiligen Antragstellern oder ihren gesetzlichen Vertretern bei Bedarf unaufgefordert in Verbindung setzen!
Der normale Reisepass (sog. ePass; mit bordeauxrotem Einband) ist für
- Personen unter 24 Jahren – 6 Jahre gültig
- Personen ab 24 Jahren – 10 Jahre gültig
Er kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, sondern muss stets neu beantragt und ausgestellt werden. Der neue Pass wird bei der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Durch die damit verbundenen Postlauf- und Produktionszeiten ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 - 4 Wochen zu rechnen. Berücksichtigen Sie dies bitte bei Ihren Planungen für die Passbeantragung. Gegen einen Aufpreis von 32 Euro kann ein sogenannter Expresspass beantragt werden, der in der Regel nach 10 Tagen abholbereit ist.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden im Allgemeinen die unten aufgeführten Unterlagen (soweit auf Sie zutreffend) und jeweils eine Kopie benötigt. In Einzelfällen könnten weitere Dokumente erforderlich sein.
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (s. rechts oben „Passantrag“)
- Bisheriger deutscher Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis
- Bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
- Bei Geburt in der Türkei: internationale Geburtsurkunde (Formül A) vom "Nüfus Müdürlüğü
- Bei Eheschließung in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde
- Bei Eheschließung in der Türkei: internationale Heiratsurkunde (Formül B) vom "Nüfus Müdürlüğü", nicht das „Aile/Evlenme Cüzdanı“!!
- Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe
- 2 biometrische Passfotos (s. nebenstehender Link „Passfotos“)
- Falls in Deutschland abgemeldet: 59,00 Euro für Antragsteller bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres und 80,00 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren
- Falls noch in Deutschland gemeldet: 96,00 Euro für Antragsteller bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres und 139,00 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren
- Amtliche Abmelde- bzw. Meldebescheinigung Ihres letzten innerdeutschen Wohnsitzes
- Gültige türkische Aufenthaltserlaubnis (=İkametgah Tezkeresi) als Nachweis Ihres Wohnsitzes im Amtsbezirk der Botschaft
- Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung
- Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (=Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) vom "Nüfus Müdürlüğü"
- Meldebescheinigung (=İkametgah/Yerleşim Belgesi) vom "Nüfus Müdürlüğü"
- "Mavi/ Pembe Kart"
- Falls türkische Staatsangehörigkeit vor 01.01.2000 wiedererworben, dann eine Ein- und Ausreisebescheinigung (=Giriş - Çıkış Belgesi) vom "Emniyet Müdürlüğü"
Nach dem Passgesetz muss der Antragsteller sämtliche Nachweise vorlegen, die zur Feststellung seiner Identität und deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich sind. Dabei ist zu prüfen, ob sich seit der letzten Passausstellung ggf. Verlustatbestände ergeben haben.
Bei Beantragung eines neuen Passes nach Eheschließung einer deutschen Staatsangehörigen in der Türkei, ist vor Ausstellung des Passes durch beide Ehegatten eine gemeinsame Namenserklärung abzugeben. Der Passantrag kann erst nach abschließender Bearbeitung der Erklärung durch das zuständige Standesamt zur Ausstellung an die Bundesdruckerei weitergeleitet werden.
Auf die Bearbeitungszeit der einzelnen Standesämter hat die Botschaft keinen Einfluss. Einen Link zu weiteren Informationen über die Namenserklärung finden Sie in der rechten Spalte.
Sofern Sie den Pass nicht selbst abholen können, kann Ihnen der Pass übersandt werden.
Ein neuer Reisepass darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit des altes Reisepasses ausgestellt werden. Alle bisherigen maschienenlesbaren Reisepässe sind auch nach Einführung des biometrischen Reisepasses weiterhin gültig.