Reisepass für Minderjährige (unter 18 Jahre)
Bild vergrößern
Gruppe von Jugendlichen in einem Park
(© picture-alliance/dpa)
Zur Beantragung eines Reisepasses ist Ihre persönliche Vorsprache in Begleitung der Sorgeberechtigten in der Botschaft erforderlich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch nach Vervollständigung der unten aufgeführten auf Sie zutreffenden Unterlagen einen Termin -
montags bis donnerstags zwischen 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter (312) 4555 275 oder 297
Die Botschaft bittet, bei nachträglich zugesendeten Unterlagen von Anfragen nach dem Eingang abzusehen. Der artige Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Die Botschaft wird sich mit den jeweiligen Antragstellern oder ihren gesetzlichen Vertretern bei Bedarf unaufgefordert in Verbindung setzen!
Der normale Reisepass (sog. ePass; mit bordeauxrotem Einband) ist für Personen unter 24 Jahre 6 Jahre gültig.
Er kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, sondern muss stets neu beantragt und ausgestellt werden. Der neue Pass wird bei der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Durch die damit verbundenen Postlauf- und Produktionszeiten ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 - 4 Wochen zu rechnen. Berücksichtigen Sie dies bitte bei Ihren Planungen für die Passbeantragung.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden in der Regel die unten aufgeführten Unterlagen (soweit auf Sie zutreffend) und jeweils eine Kopie benötigt. In Einzelfällen könnten weitere Dokumente erforderlich sein.
- Vollständig ausgefülltes und von den Sorgeberechtigten unterschriebenes Antragsformular (s. rechts oben „Passantrag“)
- Bisheriger deutscher Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis
- Bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
- Bei Geburt in der Türkei: internationale Geburtsurkunde (Formül A) vom "Nüfus Müdürlüğü
- Bei Eheschließung der Eltern in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde
- Bei Eheschließung der Eltern in der Türkei: internationale Heiratsurkunde (Formül B) vom "Nüfus Müdürlüğü", nicht das „Aile/Evlenme Cüzdanı“!!
- Bescheinigung über die Namensführung der Eltern bzw. Bescheinigung über die Namensführung des minderjährigen Kindes
- Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtsbeschluss und/oder Nachweis der rechtskräftigen Scheidung der Eltern
- 2 biometrische Passfotos (s. nebenstehender Link „Passfotos“)
- Falls in Deutschland abgemeldet: 59,00 Euro
- Falls noch in Deutschland gemeldet: 96,00 Euro
- Amtliche Abmelde- bzw. Meldebescheinigung Ihres letzten innerdeutschen Wohnsitzes
- Gültige türkische Aufenthaltserlaubnis (=İkametgah Tezkeresi) als Nachweis Ihres Wohnsitzes im Amtsbezirk der Botschaft
- Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung
- Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (=Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) vom "Nüfus Müdürlüğü"
- Meldebescheinigung (=İkametgah/Yerleşim Belgesi) vom "Nüfus Müdürlüğü"
- "Mavi/ Pembe Kart"
- Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Nach dem Passgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, der Passbehörde sämtliche Nachweise vorzulegen, die zur Feststellung seiner Identität und deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Passausstellung erforderlich sind.
Passanträge für Minderjährige müssen von beiden sorgeberechtigten Elternteilen gestellt werden. Der Elternteil, der nicht persönlich vorsprechen kann, muss eine notarielle Einverständniserklärung abgeben. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies nachzuweisen (gerichtliche Sorgerechtsentscheidung, Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung und ggf. Anerkennungsbescheinigung einer deutschen Justizbehörde oder Sterbeurkunde eines Elternteils).
Bei Beantragung eines neuen Passes ist eine Namenserklärung der sorgeberechtigten Eltern notwendig, wenn die Ehe in der Türkei geschlossen wurde und die Kindesmutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Passantrag kann erst nach abschließender Bearbeitung der Erklärung durch das zuständige Standesamt zur Ausstellung an die Bundesdruckerei weitergeleitet werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt 3 - 4 Wochen. Diese Zeit verlängert sich, sofern eine Namenserklärung notwendig ist. Der Pass kann in diesen Fällen erst nach abschließender Bearbeitung der Erklärung durch das zuständige Standesamt zur Ausstellung an die Bundesdruckerei weitergeleitet werden. Auf die Bearbeitungszeit der einzelnen Standesämter hat die Botschaft keinen Einfluss. Einen Link zu weiteren Informationen über die Namenserteilung finden Sie in der rechten Spalte.
Sofern Sie den Pass nicht selbst abholen können, kann Ihnen der Pass auf Ihre Kosten übersandt werden.
Ein neuer Reisepass darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit des altes Reisepasses ausgestellt werden. Alle bisherigen maschienenlesbaren Reisepässe sind auch nach Einführung des biometrischen Reisepasses weiterhin gültig.