Reiseausweis zur Rückkehr
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Zur Beantragung eines Reiseausweise zur Rückkehr ist Ihre persönliche Vorsprache (Minderjährige in Begleitung der Sorgeberechtigten) in der Botschaft erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin - montags bis donnerstags zwischen 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter (312) 4555 275 oder 297.
Die Botschaft kann Ihnen bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses oder Personalausweises einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser ist für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat gültig. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, muß ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Folgende Dokumente sind im Original und mit jeweils einer Kopie vorzulegen. In Einzelfällen könnten weitere Dokumente erforderlich sein:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (s. rechts oben „Passantrag“)
- Verlust oder Diebstahlsanzeige bei/von der türkischen Polizei
- Einreisebestätigung in die Türkei von der Sicherheitsdirektion (Giriş - Çıkış Belgesi vom Emniyet Müdürlüğü)
- 2 Passfotos
- Bei minderjährigen Einverständniserklärung des abwesenden Elternteiles
- Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen
(Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği vom Nüfus Müdürlüğü) bei ehemaligen türkischen Staatsangehörigen oder bei deutschen Kindern mit türkischen Eltern - Gebühr: 21,00 Euro
Wenn Sie kein Ausweisdokument mehr haben kann die Prüfung Ihrer Identität eventuell einige Tage in Anspruch nehmen.
An Wochenenden und Feiertagen sind die Behörden in Deutschland nicht für Rückfragen der Botschaft erreichbar. Eine Ausstellung des benötigten Rückreisedokuments ist daher unter Umständen erst am nächsten Werktag, nach Klärung der Identität, möglich.