Deutsche Reisepässe
Bild vergrößern
Reisepass
(© dpa/ picture-alliance)
Aktueller Hinweis
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe,
und Reisepässe zur Verfügung.
**********************************
Am 1. November 2007 trat ein neues Passgesetz in Kraft. Zur Ausstellung von Reisepässen ist die Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich. Diese werden nach Ausstellung des Reisepasses gelöscht und sind nur auf dem biometrischen Chip in Ihrem neuen Reisepass gespeichert. Sollten einer oder mehrere Ihrer Finger (insbesondere Zeigefinger) verletzt sein, wenden Sie sich bitte vor Terminvereinbarung an die Passstelle. Seit dem 1. November 2007 ist eine Antragstellung auf dem Postwege daher generell nicht möglich. Die persönliche Vorsprache - auch minderjähriger Kinder – ist unerläßlich. Bei Rückfragen steht Ihnen die Passstelle selbstverständlich gerne zu Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass zur Passantragstellung ein Termin zu vereinbaren ist!
Ein neuer Reisepass darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit des alten Reisepasses ausgestellt werden. Alle bisherigen maschienenlesbaren Reisepässe sind auch nach Einführung des biometrischen Reisepasses weiterhin gültig.