Führungszeugnis aus Deutschland und der Türkei

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Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

Führungszeugnis aus Deutschland für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag

·         ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder

·         ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt.

Hat die betroffene Person einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.

Der schriftlicher Antrag ist vom Antragsteller an folgende Adresse zu senden:

Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 21 / IR
53094 Bonn

Die Antrag stellende Person hat ihre Identität und, wenn sie als gesetzlicher Vertreter handelt, ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Die betroffene Person und ihr gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person, auch nicht durch einen Rechtsanwalt, vertreten lassen. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten der betroffenen Person enthalten und von ihr persönlich unterschrieben sein. Daneben ist die Anschrift für die Versendung des Führungszeugnisses anzugeben.

Die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Eine solche amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei (also zum Beispiel durch die Konsularabteilung der deutschen Botschaft Ankara – Gebühren 15 Euro) oder durch eine ausländische Behörde oder einen Notar erteilt werden.

Weitere Informationen, sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizamtes:

·         Homepage des Bundesjustizamtes Führungszeugnis

Führungszeugnis aus der Türkei

Sie können auch als Ausländer ein türkisches Führungszeugnis (=Adli Sicil Kaydı) erhalten. Dieses wird von der Oberstaatsanwaltschaft (=Cumhuriyet Başsavcılığı) im Gerichtsgebäude der jeweiligen Provinzhauptstadt (=Adliye Sarayı) ausgestellt.

Stand: 15.03.2011